StVollzG NRW (Theorie & Praxis)
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Einblick in die juristische Praxis.Weil das Interesse der Gesellschaft nur mit „Negativschlagzeilen“ geweckt werden kann,
werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir uns hier überwiegend mit
- evidenten Rechtsbrüchen
- juristischer Willkür
- rechtswidrigen Maßnahmen / Entscheidungen
-> Erfahrungsberichten:
- Achim Scharfe († 31.10.2014, erhängt, warum er sterben musste)
- Horst Güdelhöfer (2 BvR 922/11, 18.000,- € für 1 ½ Jahre vorsätzliche Falschbehandlung, Arzt ist immer noch im Dienst)
- Mehmet-Ali Urludag
- Theo, Tod auf Abt. 4-32 († 29.12.2014, die Hintergründe)
- Einschüchterungsversuchen
- usw.
befassen. Damit nicht der Eindruck vermittelt wird, die einzelnen Bereiche der Justiz an die Wand stellen zu wollen,
werden auch positive Entwicklungen –konkret und im Einzelnen den Strafvollzug betreffend- dargestellt,
damit ersichtlich wird „Es gibt auch Wiedereingliederungs- und Resozialisierungsausnahmen“.
Tatsache ist und bleibt leider, dass Rechtsbrüche und Willkür „hinter den Mauern“ gängige Praxis sind und bleiben.
Daran werden auch die Darstellungen auf diesen Seiten nichts ändern. Dennoch ergibt sich das Informationsfreiheitsrecht
der Gesellschaft aus Art. 5 GG, denn sie hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,
wie und in welcher Form mit ihren Mitbürgern / Familien / Freunden umgegangen wird.
„Eine Nation kennt man nur dann wirklich,
wenn man in ihren Gefängnissen gewesen ist.
Sie sollte nicht danach beurteilt werden, wie sie ihre höchsten Bürger behandelt,
sondern ihre niedrigsten.“ (Nelson Mandela)
Hier lesen Sie die Gründe, warum Beamte & Mitarbeiter einer JVA genauso kriminell sein können, wie die, die sie bewachen sollen:
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- Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren
1. Voraussetzungen
Aussetzungsverfahren (Strafaussetzung des Restes auf Bewährung – § 57 Abs. 1,2 Nr. 1+2 StGB)
- nach der Hälfte der Strafe (§ 57 Abs. 2 StGB)
Möglichkeit 1: Strafe nicht länger als 2 Jahre/Erstinhaftierung (Nr.1)
Möglichkeit 2: Straflänge irrelevant, jedoch müssen besondere (!) Umstände Vorliegen (Nr. 2)
- nach 2/3 der Strafe (§ 57 Abs. 1 StGB)
- Problematiken bei bestehender Abschiebeverfügung ausländischer Inhaftierter
2. Ermittlungen der Behörden (Staatsanwalt, Polizei)
- Die Wege zum Ziel
- Der gesellschaftliche Druck, einen Täter zu präsentieren
- Jedes 4. Strafurteil ist ein Fehlurteil (Quelle: Dirk Eschelbach, Richter am BGH)
- Justizskandale
- Polizei als Hilfsbehörde der Staatsanwaltschaft
- das Landgerecht Bochum-StVk- und seine Gerichtspersonen
- bestechliche Staatsorgane, noch immer im Dienst (Erfahrungen aus den Polizeidienst)
- wie aus einer fahrlässigen Tötung eine natürliche Todesursache wird
- der Nebenverdienst im Polizeidienst
- die Staatsanwaltschaft Essen und ihre "Methoden"