Einführung
Ein Richter im Ruhestand:
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist,
weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt („unantastbar“), weil sie „per Ordre de Mufti“
(Anm.: „auf Weisung von Oben“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen,
ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation.
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke
(ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“.“
(Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung, 09.04.2008)
Der Richter am BGH Ralf Eschelbach:
„Es ist davon auszugehen, dass jedes 4. Urteil ein Fehlurteil ist.“
Ca. 3000 Strafurteile werden jeden Werktag vor deutschen Gerichten verkündet. Das bedeutet,
jeden Tag werden durch die Justiz 750 Opfer geschaffen, im Monat also 15 000 und im Jahr ca. 180 000 Fehlurteile, aus denen Opfer erwachsen. Davon müssen ca. 10 000 Menschen jedes Jahr unschuldig hinter deutsche Gitter.
In einer JVA sollen die Schwerpunkte auf eine Resozialisierung, Behandlung und Wiedereingliederung gestützt werden. Aber woher wissen die Mitarbeiter der JVA, wer schuldig und wer unschuldig ist?
Sie können es nicht wissen.
Deshalb machen sie es sich einfach, anstatt kritisch zu hinterfragen. Sie nehmen das Urteil zur Hand und kennen die Person. Das, was da steht, wird schon stimmen;
schließlich hat das ein Richter entschieden.
Warum ist das so?
Hier sind verschiedene Aspekte entscheidend, die das Verhalten beeinflussen:- 1. Es ist unmöglich zu sagen, „Dieser Mensch ist rund, dieser Mensch ist eckig…“,
denn gerade das sind sie nicht, Objekte! Wenn sie aber keinen persönlichen Bezug zum „Beurteiler“
(Richter, Psychologe, etc.) haben, werden sie zu einem Objekt gemacht, damit die eigenen Entscheidungen einfach zu rechtfertigen sind. Ein genialer Selbstbetrug und eine ebenso einfache Art und Weise, sein eigenes Gewissen erst gar nicht befragen zu müssen. Zweifel, Unsicherheiten und evidente Widersprüche werden in Kauf genommen,
denn der Schreibtisch ist voll mit Akten, die bearbeitet werden sollen. Auf den Einzelnen einzugehen bedeutet,
sich Zeit nehmen zu müssen. Zeit für eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit und der Hintergründe für teilweise unerklärliche Verhaltensweisen ist nicht vorhanden. Also wird oberflächlich gearbeitet, denn es gibt ja noch die Fehlurteile. Hier eine Differenzierung vorzunehmen und kritisch zu hinterfragen ist nicht die Aufgabe
(bspw. von Mitarbeitern der JVA) von Menschen, denen gerade diese „vermeintliche“ Wahrheitsfindung schon abgenommen wurde. Somit kommen alle in einen Topf, egal ob schuldig oder unschuldig. - 2. „Willst du den wahren Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ (Abraham Lincoln)
Der weitere Aspekt sind die 16 Grundmuster des menschlichen Verhaltens. Wer sich damit befasst, ist in der Lage,
einem Menschen einen „Knochen“ vorzuwerfen und man weiß bereits, wie er sich verhält. Solch gezielte Manipulationen werden von denen angewandt, die in der Lage sind, Menschen beurteilen zu können, wie z.B. PsychologInnen.
Methoden, die Sinn machen, damit eine Beurteilung und Einschätzung zumindest in Ansätzen möglich ist.
Entwickelt wurden hierfür die verschiedensten Prognosetests und –möglichkeiten, wie z.B. die Überlegungen nach den DITTMANN-Kriterien, Static 99, Hare, SORAG, PCL-SV, GT-S, FPI-R, FAF, MMPI-2 usw. Umfangreiche Möglichkeiten,
die Anwendung finden.
Wer aber dieser Menschen (Fachdienst) ist in der Lage, das erlernte Wissen auch anwenden zu können?
Schließlich kann man bspw. ein Psychologiestudium mit Bestnoten abschließen.
Ein Beleg, dieses Wissen in der Praxis bei den unterschiedlichsten Individuen anwenden zu können, ist das jedoch nicht.
Schließlich verfügt jeder Mensch (im Fachdienst) über eigene Erfahrungen, Werte, Glaubensgrundsätze und Vorurteile. Hier objektiv und sachlich zu bleiben, ist schlicht unmöglich!
Hinzu kommt die Klientel in einer JVA. Oftmals ohne Schulabschluss / Ausbildung, schlechtes Sozialgefüge und womöglich eine lebenslange kriminelle Karriere hinter sich. Der Durchschnittsbürger lügt aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Quersumme zwischen 50 bis 100 Mal täglich. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen in einer Vollzugsbehörde wesentlich höher sind. Wer also ist in der Lage zu unterscheiden,
ob das Ergebnis „Urteil richtig / falsch?? Fachdienst kompetent / inkompetent / objektiv / voreingenommen?
Lügt mich das Gegenüber (beidseitig) an / oder sagt es die Wahrheit?“ richtig ist?
Letztendlich kommen derart viele Faktoren mit ins Spiel, dass es unmöglich ist,
eine/die richtige Entscheidung treffen zu können.
Würfeln wäre hier wohl die einfachere Möglichkeit, wie dies Prof. Dr. Irmgard Rode in ihrem Buch
„Gutachter im Strafverfahren“ beschreibt. Sie bestätigt die o.g. Ausführungen, dass es im Ergebnis einer Exploration nicht von der Persönlichkeit des Beurteilten abhängt, wie z.B. eine Einschätzung oder Prognose,
sondern von der Persönlichkeit des Gutachters!
Die Persönlichkeit des Gutachters spielt eine wesentliche Rolle bzw. die entscheidende! - 3. Unabhängig von Fachdiensten im Justizvollzug gibt es auch den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD),
die Abteilungsleitung, die Bereichsleitung, die Verwaltung, Anstaltsärzte usw.
Wer bestätigt hier Fachkompetenzen? Sind es die Einstellungstests, die sie ausstellen?
Hier besteht die selbe Problematik. Menschen entscheiden über Menschen mit den wechselseitigen Voraussetzungen.
Die Macht über Menschen wird i.d.R. rechtskonform angewendet. Ebensoviele Menschen missbrauchen ihre Macht und
leben ihre Bedürfnisse bei den schwächeren, abhängigen und wehrlosen Menschen (im Vollzug) aus,
um ihr Selbstwertgefühl, ihr Selbstbewusstsein oder anders gelagerte pathologische
Persönlichkeitsauffälligkeit aufzuwerten oder stabilisieren zu können.
Genau diese Auffälligkeiten sollen ein Teil dieser Veröffentlichung sein.
Neben den theoretischen Bedingungen und Vorgaben (von Rechts wegen) wird am Beispiel der JVA Bochum dargestellt,
-einerseits- warum Menschen zu dem werden, was sie sind und –andererseits- warum es nicht die Institution,
der soziale Stand , der Beruf oder die Rechtsstellungen sind, die aus augenscheinlich guten Menschen,
böse Menschen werden lassen, ohne, dass ihnen ein „Urteil“ durch ein Gericht ausgestellt wurde.
Nicht die Veranlagung bringt gute Menschen dazu, Böses zu tun, sondern die Situation,
in der sie sich befinden oder in die man sie versetzt. Die Macht der Umstände schafft Täter und Opfer,
und in oft diffusen Verantwortungsgeflechten verlieren moralische und gesetzliche Maßstäbe allzu leicht ihr Fundament.
Erst recht in einer Vollzugsbehörde, in denen sich Menschen befinden, die in der Gesellschaft ohnehin
nicht anerkannt sind (uninteressant ob Fehlurteil oder nicht) und keine Lobby haben, sowie die Tatsache,
dass die Menschen hier in der Lage sind, die Informationen (was geht rein, was geht raus) kontrollieren zu können,
um sich selbst zu schützen, der Reputation willen…
Bei der JVA Bochum ergeben sich zusätzlich bemerkenswerte Gegebenheiten.
Der Anstaltsleiter ist als ein noch junger Leiter anzusehen, der von Beginn an bemüht ist,
dem seit dem 27.01.2015 erlassenen StVollzG NRW gerecht zu werden.
Die notwendige Unterstützung hierfür kann augenscheinlich und erfahrungsgemäß nur in Ansätzen als
loyal beschrieben werden, bezogen auf den Dienstherrn „Ministerium“ und die betrauten „Mitarbeiter“.
Die Umsetzung scheitert u.a. am Personalmangel:
- tägliches Duschen ist nicht möglich (siehe nun jedoch OLG Hamm v. 05.01.16)
- Freizeitaktivitäten fallen teilweise wochenlang aus (Sport, etc.)
- Die Betriebe schließen, weil die Werksmitarbeiter unterbesetzt sind
- Die Aufenthalte unter freiem Himmel müssen auf 60 Minuten reduziert bleiben und können nicht großzügiger ausfallen
- Besuchsmöglichkeiten werden eingeschränkt (ab August 2016 nur noch 2x/Monat)
- Personal JVA Bochum (Quelle: JVA Bochum, Abt. S & O)= Gesamt 262 Mitarbeiter, davon 46 krank (teils dauerkrank),
15 Urlauber, 91 abwesend aus sonstigen Gründen (Abordnung etc.)
Die Aussage des Justizministeriums, die JVA Bochum habe ausreichend Personal, erscheint angesichts der tatsächlichen Situation vorgeschoben, denn ein Blick in die Gesellschaft (Kommunen, Behörden etc.) belegen, dass in allen Bereichen gespart wird!
Wie soll ein Anstaltsleiter in die Lage versetzt werden, einen zeitgemäßen und modernen Behandlungs- und Strafvollzug umsetzen/gestalten zu können, wenn das Justizministerium durch Sparmaßnahmen nicht das erforderliche Personal zu Verfügung stellt?
Weitere Schwierigkeiten stellen die „Alteingesessenen“ dar.
Mittlerweile überwiegend auch die neuen (unerfahrenen jungen, doktrinären) Entscheidungsträger.
Der Inhaftierte hat im Laufe der Jahre/Jahrzehnte eine verfassungsgemäße Rechtsstellung erhalten. Mit dieser neuen Situation können sich leider nur die Wenigsten „anfreunden“. Denn die neuen (und auch alten) Gesetzgebungen und sich entwickelten Rechtsfortbildungen führen noch immer nicht dazu, diese auch zu befolgen.
Das bedeutet „Macht abgeben“, „Risiken eingehen“, „Verantwortung übernehmen“ usw.
Beispiele kurz angerissen:
- psychologische Gutachten/Berichte werden vorenthalten (neue Rechtsprechung seit fast 10 Jahren)
- Selbststeller werden bei Ausführungen gefesselt wegen Fluchtgefahr (???)
- Vollzugspläne als zentrales Element werden teilweise völlig rechtsfehlerhaft, ineffektiv und unzureichend aufgestellt (Rechtsprechung des BVerfG besteht seit mindestens 10 Jahren, auch das neue StVollzG NRW hat daran noch nichts ändern können, was hier jedoch auf menschliche Verhaltensweisen zurückzuführen ist)
- Aus finanziellen Gründen werden medizinische Behandlungen nicht durchgeführt/günstige Medikamente (wenn überhaupt) werden ausgegeben, die nachweisbar nur bedingt helfen
- Die Binnendifferenzierungsstufen haben versagt! (Die nach Innen geöffneten Bereiche werden oft nur durch Köderung mit Lockerungen voll! Die Kriminalität der illegalen Geschäfte ist in den "gelockerten" Bereichen oft höher als im geschlossenem Bereich. Privatbekleidung befindet sich in der ganzen JVA, egal ob erlaubt oder verboten -> JVA-Razzia am 22.03.2016 hat es bewiesen. Die schlechte Atmosphäre in der JVA führte zu einem Fluchtversuch mit leicht Verletzten am 08.03.2016, 08:34 Uhr. Der Autor war Live dabei als Beobachter).
Ausführliche Darstellungen, die nachgewiesen und belegbar sind,
werden unter „StVollzG NRW (Theorie und Praxis)“ behandelt.
Weil eine Person alleine (Anstaltsleiter) nur bedingt Veränderungen herbeiführen kann,
ist sie auf weitere Mitarbeiter angewiesen.
Diese Arbeiten in der Gesamtheit zu überwachen, ist schlicht unmöglich,
sodass darauf vertraut werden muss, „dass es läuft“.
Dass gerade das nicht der Fall ist, belegen die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen unter „Beschlussrecherche“.
Dennoch sind hier sukzessive positive Elemente feststellbar, die der Anstaltsleiter bewegen konnte:- Die Anzahl der Arbeitslosen ist verschwindend gering (vorausgesetzt, es ist Personal im Betrieb)
- In Teilbereichen wurde der Aufenthalt unter freiem Himmel auf 1½ Stunden erweitert
- Skype-Telefonie ist geplant aufgrund der kostengünstigeren Möglichkeit des Kontaktes zu Angehörigen,
die im Ausland leben (noch keine Umsetzung!) - Spielekonsole PlayStation 2 wurde zugelassen (auch wenn aus meiner persönlichen Sicht für eine gezielte Wiedereingliederung –im Vergleich zu einem guten Buch- wenig sinnvoll) und aktuell wieder verboten! -> Gut so!
- Die Sportgruppen wurden überarbeitet in allen Bereichen, so dass ein umfangreiches Angebot bereitgestellt werden kann (es fehlt nur noch das Personal!).
- Private Bettwäsche wird in Teilbereichen weiter gestattet und zugelassen
- Sog. Hauspost wurde zugelassen und akzeptiert
- Reiskocher, Soundbar’s und andere Geräte wurden genehmigt und zugelassen (aber: Es darf nur noch über den Vertragshändler bezogen werden, was der Förderung einer Monopolstellung gleich kommt. Ermittlungsverfahren eingeleitet)
- Umfangreiches und neues Kinderspielzeug wurde in den LZB-Räumen angeschafft
- Ein Sommerfest findet statt
- Die Gewährung von LZB wird großzügig gehandhabt (1 LZB-Raum nicht ansatzweise ausgelastet - Aber: Der Sicherheit wegen werden Personen nicht zugelassen zum LZB, weil die Sicherheitsansprüche unverhältnismäßig hoch und handlungsbestimmend sind!)
- Kostengünstige Telefonkarten zum Telefonieren wurden zugelassen (Schade seit dem 01.01.2016 wieder verboten, weil sich doch gefährlich sind!)
- Der Anstaltsleiter nimmt die Belange der GMV ernst, sodass eine gute Zusammenarbeit besteht und
ständige Fortschritte festzustellen sind (aber: vertrauenswürdige und zuverlässige Personen sind schwer zu finden, so dass die GMV jedes Jahr neu besetzt werden muss)
Noch im März 2016 teilte der Leiter der JVA Zeithein Herr Dr. Thomas Galli (Kriminologe) im Sat.1-Interview mit, dass die Drogenhändler es gerade in der JVA leichter haben, denn angesichts der hohen Preise ist der Handel sehr viel lukrativer. Er ist der - nur logischen - Überzeugung, dass Therapien sündhaft teurer Blödsinn sind und der Inhaftierte mit einem Diplom entlassen wird. Das ergibt sich schon aus der Fachliteratur, wenn dort die Rede davon ist, dass eine JVA die Brutstätte der Kriminalität sei. Tatsache ist, dass eine JVA die Menschen noch gefährlicher macht. Erst recht, wenn einem täglich vor Augen geführt wird, dass rechtswidrige und willkürliche Maßnahmen die gängige Praxis sind (siehe nur bei Beschlussrecherche). Die Dunkelziffern liegen bei über 20.000 rechtswidrigen Maßnahmen pro Jahr!!
In der JVA Bochum hat es überwiegend den Hintergrund, dass die eigenen (oft persönlichen) Sicherheitsbelange deutlich handlungsbestimmend sind, jedoch in rechtswidriger und mitlerweile auch strafrechtlich relevanter und nachgewiesener Form!
(Bsp.: So wird Herr Horst Güdelhöfer über ein Jahr lang versätzlich in der JVA Bochum mit falschem Insulin versorgt, bis dem ein Ende gemacht wird durch das Bundesverfassungsgericht und das Opfer ein Schmerzensgeld iHv. 18.000,00 € vom Land NRW gezahlt bekommt under der Voraussetzung, damit nicht an die Presse zu gehen, BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 922/11 - Herr Güdelhöfer soll im JVK Fröndenberg als Spätfolge verstorben sein!) Herr Dr. Galli bestätigt richtig, dass die reine Verwahrung von Menschen, selbst wenn sie zuvor noch nicht straffällig gewesen sind, dazu führt, sie an den Rand der Gesellschaft zu treiben.
Weitere Aspekte sollen in den einzelnen Bereichen „StVollzG NRW…“ vertieft werden. Festzuhalten ist aber hier schon, dass Veränderungen durch den Anstaltsleiter in positiver Form deutlich erkennbar sind, sodass auch die weiteren Entwicklungen abgewartet werden sollen.
Eine Vielzahl der neuen Bestimmungen wird bis dato jedoch noch immer nicht umgesetzt.
Dazu zählen u.a.- Bei der Ablehnung von vollzugsöffnenden Maßnahmen wird noch immer nicht vermittelt,
welche (realistischen) Voraussetzungen noch erfüllt werden (§ 53 Abs. 4) müssen. - Bei Disziplinarmaßnahmen werden die tragenden Gründe nicht schriftlich ausgehändigt (§ 81 Abs. 6 S.2).
- Vollzugspläne und dessen Fortschreibungen werden noch immer nicht unverzüglich erstellt (§ 10 Abs. 1).
- Die Wahrnehmung der Rechte wird nicht unterstützt (§ 4 Abs. 3) –nachvollziehbar,
wenn diese Wahrnehmung gegen die JVA gerichtet ist-. - Entlassungsvorbereitungen (§ 12 Abs. 2; § 58, 59) werden auf das Notwendigste beschränkt,
wenn überhaupt geplant, sodass es zu oft zu der Situation kommt „Entlassungstag = Weg ins Ungewisse“. - E-Mailing, Internet, E-Learning, E-Books, mp3-Player sind zur Zeit noch undenkbar.
- Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Fernstudium) werden nicht unterstützt, was als resozialisierungsfeindlich anzusehen ist.
- Es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen, Situationen und Vorfällen die der Anstaltsleiter durch die „Alteingesessenen“ erst gar nicht mitgeteilt bekommt, sodass hier teilweise gar keine Veränderungen vorgenommen werden können.
Weil die Erfahrungsberichte, sowie die Gegenüberstellungen „Theorie & Praxis“ erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, damit eine möglichst objektive und sachgerechte Darstellung erfolgen kann, wird um Verständnis gebeten,
dass dies erst in den nächsten Wochen ausführlich erfolgen kann.